Börsenverein fordert ermäßigte Preise für den Buchversand
Das Bundeskartellamt sieht in der neuen Preisstruktur für den Versand von Büchersendungen mit der Deutschen Post keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mitteilt, werde die Kartellbehörde seine Beschwerde nicht weiter verfolgen. Deshalb hofft der Börsenverein nun auf den Gesetzgeber.