Nach erzwun­ge­ner Schlie­ßung: Pres­se­ver­kauf bei Lud­wig in Leip­zig läuft wieder

24. März 2020 | Aus der Branche | Pressemeldungen

24 Stun­den nach der Schlie­ßung durch das Ord­nungs­amt durfte die Bahn­hofs­buch­hand­lung Lud­wig am Leip­zi­ger Haupt­bahn­hof heute wie­der öff­nen, um Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten zu verkaufen.

Seit dem Mit­tag ist die Lud­wig-Filiale am Leip­zi­ger Haupt­bahn­hof wie­der für ihre Kun­den da. Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten dür­fen nun doch wie­der ver­kauft wer­den. Für die­ses Sor­ti­ment gilt eine Aus­nah­me­re­ge­lung. Die Presse – und damit auch der Pres­se­han­del erfüllt nach Ansicht der Bun­des­re­gie­rung ins­be­son­dere auch vor dem Hin­ter­grund der Corona-Pan­de­mie eine zen­trale Funk­tion, um die Ver­sor­gung der All­ge­mein­heit mit ver­läss­li­chen Infor­ma­tio­nen auf­recht zu erhalten.

Mitte März hat­ten Bun­des- und Lan­des­re­gie­run­gen neue Maß­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus beschlos­sen. Dazu gehör­ten die Schlie­ßung von Frei­zeit- und Kul­tur­ein­rich­tun­gen sowie belieb­ten Treff­punk­ten, zum Bei­spiel Thea­ter, Kinos, Kon­zert­häu­ser sowie  Sport­an­la­gen, Spiel­plätze und Schwimm­bä­der. Am ver­gan­ge­nen Sonn­tag wur­den die Rege­lun­gen wei­ter ver­schärft. Geschäfte und Ein­rich­tun­gen, die die Ver­sor­gung der Men­schen mit wich­ti­gen Waren und Dienst­leis­tun­gen sicher­stel­len, blei­ben jedoch unver­än­dert geöff­net. Dazu zäh­len neben dem Gesund­heits­we­sen und Lebens­mit­tel­ge­schäf­ten ins­be­son­dere auch Pres­se­ver­kaufs­stel­len wie die rund 490 deut­schen Bahn­hofs- und Flughafenbuchhandlungen.

Trotz­dem hatte das Ord­nungs­amt der Stadt Leip­zig am Mon­tag, den 23. März die Schlie­ßung der Leip­zi­ger Bahn­hofs­buch­hand­lung Lud­wig durch­ge­setzt. Diese Ent­schei­dung wurde nun zurück­ge­nom­men, wie die Unter­neh­mens­gruppe Dr. Eckert berich­tet, die unter den Mar­ken Lud­wig und Eckert deutsch­land­weit Bahn­hofs­buch­hand­lun­gen und Pres­se­fach­ge­schäfte betreibt. In Leip­zig dür­fen wie­der Pres­se­ar­ti­kel ver­kauft wer­den. Die Buch­ab­tei­lung bleibt bis auf wei­te­res geschlossen.