Bahn­hofs­buch­han­del unter­stützt ver­schärfte Maß­nah­men zur Bekämp­fung der Corona-Pandemie

30. Oktober 2020 | Pressemeldungen

Auch nach dem Bund-Län­der-Beschluss vom 28. Okto­ber 2020 zur Ein­däm­mung der Corona-Pan­de­mie, dür­fen die deutsch­land­weit rund 500 Bahn­hofs­buch­hand­lun­gen – wie auch andere For­men des Ein­zel­han­dels – wei­ter für ihre Kun­den da sein. Die Mit­glie­der des Ver­ban­des Deut­scher Bahnhofs­buchhändler unter­stüt­zen die beschlos­se­nen Maß­nah­men, der Ver­band warnt jedoch auch vor den nega­ti­ven Kon­se­quen­zen durch wei­ter sin­kende Kundenfrequenzen.

Bund und Län­der haben einen ver­schärf­ten Maß­nah­men­ka­ta­log zur Ein­däm­mung der Corona-Pan­de­mie beschlos­sen, um die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus ein­zu­däm­men. Ab Mon­tag, den 2. Novem­ber 2020 tre­ten des­halb deutsch­land­weit ver­schie­dene zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft.

Wie auch andere Spar­ten des Ein­zel­han­dels dür­fen Bahn­hofs- und Flug­ha­fen­buch­hand­lun­gen geöff­net blei­ben. Aller­dings darf sich je 10 qm Ver­kaufs­flä­che nur noch ein Kunde im Geschäft aufhalten.

Die Mit­glie­der des Ver­ban­des Deut­scher Bahnhofs­buchhändler wer­den auch diese Maß­nah­men zur Bekämp­fung der Pan­de­mie unter­stüt­zen und ihre umfas­sen­den Hygie­ne­kon­zepte wo nötig anpas­sen. Tors­ten Löff­ler, Vor­sit­zen­der des Ver­ban­des Deut­scher Bahnhofs­buchhändler, sagt: „Wir kön­nen die aktu­el­len Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie nach­voll­zie­hen und unter­stüt­zen sie nach Kräf­ten. Doch die Beschlüsse vom 28. Okto­ber 2020 und die Kon­se­quen­zen aus dem erneu­ten Lock­down wer­den tiefe Spu­ren im Flug­ha­fen- und Bahn­hofs­buch­han­del hin­ter­las­sen. Leise auf­kei­men­der Opti­mis­mus vor dem Anstieg der Infek­ti­ons­zah­len und der aktu­el­len Ent­schei­dung hat sich ins Gegen­teil verkehrt.”

Nach dem ers­ten Lock­down im Früh­jahr und der anhal­tend nied­ri­gen Kun­den­fre­quenz danach konnte sich der Bahn­hofs­buch­han­del mit sei­nen Ver­mie­tern eini­gen. Die enst­pre­chende Rege­lung war jedoch befris­tet und läuft zum Jah­res­ende aus. Der Bahn­hofs­buch­han­del geht davon aus, dass die nega­ti­ven Fol­gen der Pan­de­mie auch im Jahr 2021 deut­lich spür­bar blei­ben. Vor die­sem Hin­ter­grund sagt Tors­ten Löff­ler: “Nach dem aktu­el­len Lock­down – und hof­fent­lich nicht ein­tre­ten­den wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen – in die­sem Win­ter gehö­ren bei den Gesprä­chen zwi­schen Ver­mie­tern und Bahn­hofs­buch­han­del, ins­be­son­dere der Bahn, alle Posi­tio­nen der Miet­ver­träge auf den Ver­hand­lungs­tisch. Jetzt geht es wirk­lich an die Substanz.“

Tors­ten Löffler