Das Bundeskartellamt sieht in der neuen Preisstruktur für den Versand von Büchersendungen mit der Deutschen Post keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mitteilt, werde die Kartellbehörde seine Beschwerde nicht weiter verfolgen. Deshalb hofft der Börsenverein nun auf den Gesetzgeber.
Die Deutsche Post hatte im Frühjahr 2019 eine neue Produkt- und Preisstruktur im Bereich der Bücher- und Warensendungen eingeführt. Sie sollte ursprünglich zum 1. Juli desselben Jahres eingeführt werden, wurde nach vielfachen Protesten aus der Branche jedoch auf den 1.1.2020 verschoben. Offene Kritik kam unter anderem vom Börsenverein, der im Juni 2019 schließlich Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht hatte.
Nach eingehenden Ermittlungen habe das Bundeskartellamt keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Preissteigerungen missbräuchlich im Sinne des Kartellrechts seien oder kleine und mittlere Buchhandlungen und Verlage in den Konditionen ohne sachlichen Grund gegenüber anderen Unternehmen diskriminiert werden. Laut dem Börsenverein hatte das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Untersuchungen zahlreiche Auskünfte eingeholt, sich Großkundenverträge der Deutschen Post AG vorlegen lassen und Gespräche mit der Deutschen Post AG sowie verschiedenen Marktteilnehmern geführt. Zudem habe sich das Bundeskartellamt mit der Bundesnetzagentur ausgetauscht.
Nachdem die Hoffnung auf ein Eingreifen der Wettbewerbshüter verflogen ist, setzt der Börsenverein seine Hoffnungen nun darauf, „günstige Versandkonditionen für das Kulturgut Buch“ in der derzeit diskutierte Novelle des Postgesetzes zu verankern. Der Referentenentwurf zur Novellierung des Postgesetzes wird in Kürze erwartet. Der Börsenverein wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten.
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, sagt: „Wir würdigen das Engagement des Bundeskartellamts, das sich intensiv mit der von uns eingelegten Beschwerde beschäftigt hat, gleichwohl bedauern wir das erreichte Ergebnis.“ Nach Ansicht des Börsenvereins würden kleine und mittlere Buchhandlungen und Verlage sehr wohl in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Versendern beeinträchtigt. Man beabsichtige deshalb in Kontakt mit dem Bundeskartellamt zu bleiben und es über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. „Zugleich setzen wir alles daran“, so Skipis weiter, „über eine gesetzliche Regelung angemessene Versandkonditionen für Bücher langfristig zu verankern. Stationäre Buchhändler benötigen eine bezahlbare Möglichkeit, Bücher zu versenden, um sich gegenüber dem reinen Online-Handel zu behaupten. Für kleine und mittlere Verlage ist der Postweg elementar, um Bücher zu versenden, die im Buchhandel in der Breite nicht vorkomme.“