Bör­sen­ver­ein for­dert ermä­ßigte Preise für den Buchversand

3. März 2020 | Aus der Branche

Das Bun­des­kar­tell­amt sieht in der neuen Preis­struk­tur für den Ver­sand von Bücher­sen­dun­gen mit der Deut­schen Post keine Anhalts­punkte für einen Ver­stoß gegen das Kar­tell­recht. Wie der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels mit­teilt, werde die Kar­tell­be­hörde seine Beschwerde nicht wei­ter ver­fol­gen. Des­halb hofft der Bör­sen­ver­ein nun auf den Gesetzgeber.

Die Deut­sche Post hatte im Früh­jahr 2019 eine neue Pro­dukt- und Preis­struk­tur im Bereich der Bücher- und Waren­sen­dun­gen ein­ge­führt. Sie sollte ursprüng­lich zum 1. Juli des­sel­ben Jah­res ein­ge­führt wer­den, wurde nach viel­fa­chen Pro­tes­ten aus der Bran­che jedoch auf den 1.1.2020 ver­scho­ben. Offene Kri­tik kam unter ande­rem vom Bör­sen­ver­ein, der im Juni 2019 schließ­lich Beschwerde beim Bun­des­kar­tell­amt ein­ge­reicht hatte.

Nach ein­ge­hen­den Ermitt­lun­gen habe das Bun­des­kar­tell­amt keine aus­rei­chen­den Anhalts­punkte dafür gefun­den, dass die Preis­stei­ge­run­gen miss­bräuch­lich im Sinne des Kar­tell­rechts seien oder kleine und mitt­lere Buch­hand­lun­gen und Ver­lage in den Kon­di­tio­nen ohne sach­li­chen Grund gegen­über ande­ren Unter­neh­men dis­kri­mi­niert wer­den. Laut dem Bör­sen­ver­ein hatte das Bun­des­kar­tell­amt im Rah­men sei­ner Unter­su­chun­gen zahl­rei­che Aus­künfte ein­ge­holt, sich Groß­kun­den­ver­träge der Deut­schen Post AG vor­le­gen las­sen und Gesprä­che mit der Deut­schen Post AG sowie ver­schie­de­nen Markt­teil­neh­mern geführt. Zudem habe sich das Bun­des­kar­tell­amt mit der Bun­des­netz­agen­tur ausgetauscht.

Nach­dem die Hoff­nung auf ein Ein­grei­fen der Wett­be­werbs­hü­ter ver­flo­gen ist, setzt der Bör­sen­ver­ein seine Hoff­nun­gen nun dar­auf, „güns­tige Ver­sand­kon­di­tio­nen für das Kul­tur­gut Buch“ in der der­zeit dis­ku­tierte Novelle des Post­ge­set­zes zu ver­an­kern. Der Refe­ren­ten­ent­wurf zur Novel­lie­rung des Post­ge­set­zes wird in Kürze erwar­tet. Der Bör­sen­ver­ein wird den Gesetz­ge­bungs­pro­zess eng begleiten.

Alex­an­der Ski­pis, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Bör­sen­ver­eins, sagt: „Wir wür­di­gen das Enga­ge­ment des Bun­des­kar­tell­amts, das sich inten­siv mit der von uns ein­ge­leg­ten Beschwerde beschäf­tigt hat, gleich­wohl bedau­ern wir das erreichte Ergeb­nis.“ Nach Ansicht des Bör­sen­ver­eins wür­den kleine und mitt­lere Buch­hand­lun­gen und Ver­lage sehr wohl in ihrer Wett­be­werbs­fä­hig­keit gegen­über gro­ßen Ver­sen­dern beein­träch­tigt. Man beab­sich­tige des­halb in Kon­takt mit dem Bun­des­kar­tell­amt zu blei­ben und es über wei­tere Ent­wick­lun­gen auf dem Lau­fen­den zu hal­ten. „Zugleich set­zen wir alles daran“, so Ski­pis wei­ter, „über eine gesetz­li­che Rege­lung ange­mes­sene Ver­sand­kon­di­tio­nen für Bücher lang­fris­tig zu ver­an­kern. Sta­tio­näre Buch­händ­ler benö­ti­gen eine bezahl­bare Mög­lich­keit, Bücher zu ver­sen­den, um sich gegen­über dem rei­nen Online-Han­del zu behaup­ten. Für kleine und mitt­lere Ver­lage ist der Post­weg ele­men­tar, um Bücher zu ver­sen­den, die im Buch­han­del in der Breite nicht vorkomme.“